Creditreform, Schufa und Co.: Die verschiedenen Bausteine der Bonitätsbewertung

Immer wieder erleben wir es, dass Kunden, die gerade erst ihr Unternehmen gegründet haben, sich  wegen der Vermittlung eines Leasingvertrages an uns wenden und der Meinung sind, nur weil sie eine einwandfreie Schufa-Auskunft haben, über eine gute Bonität zu verfügen und daher ohne Probleme und womöglich sogar noch ohne eine Anzahlung zu leisten, einen Leasingvertag bekommen können. Dieses ist jedoch in den meisten Fällen keinesfalls möglich, da die Schufa lediglich ein Baustein bei der Bewertung der Bonität durch Leasinggesellschaften ist und beim gewerblichen Leasing noch nicht einmal der wichtigste, weshalb die Bedeutung der Schufa in diesem Bereich von Laien sehr häufig überbewertet wird.

Daher möchte ich etwas Klarheit in die Angelegenheit bringen, die verschiedenen relevanten Bausteine der Bonitätsbewertung aufzeigen und schlussendlich eine – sicherlich nicht in allen Fällen gültige – Rangfolge in der Gewichtung der Komponenten vornehmen.

Unternehmensalter

Ein Aspekt bei der Bonitätsbewertung ist das Unternehmensalter. Daher hat ein sich gerade erst selbständig gemachter Einzelunternehmer mit einer guten Schufa-Auskunft oder eine gerade erst gegründete Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH,  deren Geschäftsführer eine gute Schufa-Auskunft hat, lediglich keine negativen Merkmale aber eben keinesfalls eine gute Bonität, sondern allenfalls eine sog. „Null-Bonität“, die als sehr schwach zu bewerten ist.

In vielen Fällen sind Leasinggesellschaften erst dann bereit, mit einem Unternehmen bzw. Unternehmer einen Leasingvertrag abzuschließen, wenn dieses bzw. dieser seit mindestens 2 Jahren existiert, weil erst dann ausreichendes betriebswirtschaftliches Zahlenmaterial und ausreichende Bonitätsauskünfte abseits der Schufa, die in erster Linie für Privatpersonen, also Verbraucher relevant ist, vorliegen.

Betriebswirtschaftliche Zahlen

Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Zahlen können erst nach einer gewissen Zeit der unternehmerischen Tätigkeit vorliegen.

Sofern diese von einer Leasinggesellschaft zur Bewertung herangezogen werden – dass dieses nicht immer der Fall ist, dazu komme ich später noch –, so sollte mindestens eine relativ aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (kurz BWA genannt) inkl. der dazugehörigen Summen- und Saldenlisten vorgelegt werden, also entweder vom laufenden Jahr oder – wenn dieses erst begonnen hat – vom Vorjahr oder beides.

Häufig wird auch die Vorlage mindestens eines richtigen Jahresabschlusses, also einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei einem Einzelunternehmer, der nicht als Vollkaufmann im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewinn im Vorjahr unter 60.000,– € gelegen hat und/oder dessen Umsatz im Vorjahr 600.000,– € nicht überschritten hat, in allen anderen Fällen einer Bilanz inkl. dazugehöriger Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), verlangt.

Ein Einzelunternehmer sollte einen Gewinn ausweisen, von dem er leben kann, eine Kapitalgesellschaft sollte zumindest keinen Verlust machen, da in den Betriebskosten i.d.R. das Geschäftsführer- oder Vorstandsgehalt bereits berücksichtigt wurde. Hat eine Kapitalgesellschaft jedoch aufgrund von Verlusten – ggf. auch aus den Vorjahren –  ein negatives Eigenkapital, so kann dieses ein Grund für die Ablehnung durch Leasing-gesellschaften sein.      

Creditreform

Ganz wichtig ist für Leasinggesellschaften die Creditreform-Auskunft und hierbei in erster Linie der sog. dreistellige Bonitätsindex. Das System des Bonitätsindexes ist in etwa vergleichbar mit dem der Schulnoten, allerdings eben dreistellig, d.h. 100 ist der bestmögliche Bonitätsindex, 600 der schlechteste und bedeutet zahlungsunfähig (z.B. Insolvenzverfahren oder Abgabe der Vermögensauskunft, früher eidesstattliche Versicherung genannt).

Ganz frisch gegründete Unternehmen, über die noch gar keine Informationen und Erfahrungen vorliegen, haben im Idealfall keinen Bonitätsindex, stattdessen steht an dieser Stelle *** mit dem Vermerk „keine Bonitätsbewertung möglich“. Sollten jedoch bereits bei Unternehmensgründung negative Informationen vorliegen, wie z.B. bei einem Einzelunternehmer eine abgegebene Vermögensauskunft, so wird bereits ein schlechter Bonitätsindex wie 600 oder 500 festgelegt werden. Selbiges gilt auch dann, wenn die Creditreform in ihrer zusätzlichen Eigenschaft als Inkassounternehmen gegen das Unternehmen tätig ist oder war.

Bis eine aussagekräftige Bewertung eines Unternehmens, zu dem keine negativen Merkmale vorliegen, bei der Creditreform erfolgt, vergehen i.d.R. 2 Jahre, in Ausnahmefällen auch schon mal nach 1 ½ oder sogar nach nur 1 Jahr, bei sehr guter Entwicklung und entsprechenden Informationen darüber.

Damit in den meisten Fällen eine Leasinggesellschaft bereit ist, mit einem Kunden einen Vertrag abzuschließen, darf der Bonitätsindex nicht schlechter als 299 sein. Sollte also kein Bonitätsindex oder ein Index ab 300 abwärts festgelegt sein, nützen dem Unternehmer in den meisten Fällen weder eine gute Schufa-Auskunft noch gute betriebswirtschaftliche Zahlen etwas, um in den Genuss des Abschlusses eines Leasingvertrages zu kommen.

Im Gegenteil ist es sogar so, dass je nachdem, wie gut der Bonitätsindex tatsächlich ist und je nach Leasinggesellschaft, Objekt und Objektwert bei einer guten Creditreform-Auskunft häufiger auf die Vorlage von betriebswirtschaftlichen Zahlen und die Einholung einer Bankauskunft verzichtet wird.

Zwar hängt eine gute Creditreform-Bonitätsauskunft nicht ausschließlich vom Bonitätsindex ab, sondern noch von einigen anderen Faktoren, da der Bonitätsindex jedoch zumeist am wichtigsten ist, würde es an dieser Stelle den Rahmen sprengen, darauf näher einzugehen, das wird dann ggf. in einem gesonderten Beitrag einmal erfolgen.

Sie sehen aber schon, dass die Creditreform-Auskunft bei der Bonitätsbewertung seitens Leasinggesellschaften im gewerblichen Bereich eine außerordentlich wichtige Stellung hat, die über der der Schufa steht. 

Bürgel und andere Wirtschaftsauskunfteien  

Neben der Creditreform gibt es in Deutschland auch noch andere Wirtschaftsauskunfteien, z.B. Bürgel oder Creditsafe. Diese arbeiten ähnlich wie die Creditreform bei der Bewertung und legen auch einen Bonitätsindex fest, dieser ist jedoch in den meisten Fällen einstellig und mit Dezimalstellen, also z.B. 2,7. Auch hier gilt, je höher die Zahl, desto schlechter die Bonität. Jedoch kann man den Bonitätsindex nicht 1:1 umrechnen, so dass z.B. ein Bonitätsindex von 2,7 bei Bürgel nicht genau gleichbedeutend mit einem Bonitätsindex zwischen 265 und 274 bei der Creditreform ist.

Jedoch hat die Creditreform bei Leasinggesellschaften quasi ein Monopol, d.h. auf andere Auskunfteien wird gar nicht zurückgegriffen. Von den mehr als 20 Leasinggesellschaften, mit denen wir zusammenarbeiten und die mit Bonitätsprüfung arbeiten, greift nur eine einzige als Alternative auf die Bürgel-Auskunft zu, wenn die Creditreform-Auskunft nicht so gut sein sollte, die Bürgel-Auskunft jedoch besser.

Da die verschiedenen Auskunfteien nicht untereinander vernetzt sind, haben diese unterschiedliche Informationen. Lediglich öffentlich einsehbare Informationen wie Eintragungen im Schuldnerregister oder Veröffentlichungen und Hinterlegungen von Jahresabschlüssen und anderen Informationen im Bundesanzeiger werden von allen Auskunfteien verarbeitet und berücksichtigt.

Schufa

Die Schufa speichert in erster Linie Informationen über natürliche Personen und hat erst vor kurzem angefangen, auch Informationen über juristische Personen wie GmbHs zu sammeln und zu speichern und ist daher in diesem Bereich gegenüber Creditreform noch irrelevanter als z.B. Bürgel.

Daher holt eine Leasinggesellschaft i.d.R. nur bei Einzelunternehmern eine Schufa-Auskunft ein und bei Kapitalgesellschaften i.d.R. nur dann über den oder die gesetzlichen Vertreter – z.B. Geschäftsführer –, wenn z.B. aufgrund nicht ganz so guter Bonität der Gesellschaft oder hohem Gesamtobligo des Kunden bei der Leasinggesellschaft eine selbstschuldnerische persönliche Höchstbürgschaft dieser natürlichen Personenkreise als Auflage gemacht wird. Doch selbst in solchen Fällen reichen einigen Leasinggesellschaften schon allein diese Bürgschaften als zusätzliche Sicherheit, ohne deren Werthaltigkeit durch Einholung einer Schufa-Auskunft abzusichern.

Zudem gibt es auch Leasinggesellschaften, die gar nicht mit der Schufa zusammenarbeiten oder die sich über Banken refinanzieren, die keine Schufa-Auskunft einholen. Da es auch keine Vernetzung der Schufa mir der Creditreform gibt, kann es also durchaus sein, dass eine unternehmerisch tätige Person mit negativen Schufa-Einträgen eine exzellente Creditreform-Auskunft hat und folglich bei solchen Leasinggesellschaften trotz der Probleme mit der Schufa einen Leasingvertrag genehmigt bekommt.

Hier sehen Sie also noch einmal, wie viel wichtiger beim gewerblichen Leasing eine gute Creditreform-Auskunft gegenüber einer guten Schufa-Auskunft ist.

Bankauskunft

Viele Leasinggesellschaften holen auch eine Auskunft bei der Bank des potentiellen Leasingnehmers ein. Einige Leasinggesellschaften machen das grundsätzlich, andere ab bestimmten Objektwerten oder bei schwacher Creditreform-Auskunft und/oder ebenso schwachen betriebswirtschaftlichen Zahlen, um aufgrund einer Bankauskunft letztendlich über eine Genehmigung oder Ablehnung zu entscheiden, also ein weiteres Kriterium heranzuziehen.

Hierbei gilt i.d.R. die Faustformel, dass eine gute Bankauskunft höher zu bewerten ist als betriebswirtschaftliche Zahlen, die Rangfolge dieser beiden Bausteine bei der Bonitätsbewertung ist also schon einmal festgelegt.

Die Auskünfte, die die Bank des Kunden einer Leasinggesellschaft erteilt, sind dabei relativ allgemein. Es wird aufgeführt, wie lange die Bankverbindung existiert, ob nennenswerte Umsätze über das Konto laufen und ob die Bank der Meinung ist, dass der Kunde gut für einen Kredit in Höhe der angefragten Leasingsumme ist. Zudem berichtet die Bank über die Kontoführung.

Wird aufgeführt, dass Lastschriften mangels Deckung nicht eingelöst wurden, ist dieses extrem negativ und da Leasinggesellschaften befürchten, dass dieses auch bei Abbuchung derer Leasingraten passieren würde, ziehen solche Angaben in einer Bankauskunft so gut wie immer eine Ablehnung der Leasinganfrage nach sich.   

 

Komme ich nun also zu der Gewichtung bzw. der Rangfolge der Wichtigkeit der zuvor aufgeführten Bonitätsbewertungsbausteine. Hierbei fange ich mit der wichtigsten Komponente an, also

Rang 1: Creditreform-Auskunft

Gründe:
Ohne Creditreform-Auskunft geht bei einer Bonitätsprüfung einer Leasinggesellschaft gar nichts. Ist diese nichtssagend (kein Bonitätsindex) oder gar schlecht (z.B. Index schlechter als 299), führt es in den meisten Fällen zu einer Ablehnung, auch wenn Schufa- und Bankauskunft und die betriebswirtschaftlichen Zahlen noch so gut sein sollten.

Die Crefo, wie sie in Fachkreisen auch gern kurz genannt wird, ist für die meisten Leasinggesellschaften quasi die Bibel, die alle anderen Bonitätskriterien „überstrahlt“ und ist sie richtig gut, macht sie alle anderen Bonitätsauskünfte und Bonitätsprüfungen in nicht wenigen Fällen auch komplett obsolet.

Natürlich gibt es Ausnahmen, wir als Brancheninsider kennen sie und können in einigen Fällen auch bei nichtssagender oder schwacher Crefo-Auskunft helfen, sprechen Sie uns also gern auch in solchen Fällen an.

Rang 2: Bankauskunft

Gründe:
Da es, wie erwähnt, Leasinggesellschaften gibt, bei denen die Einholung einer Schufa-Auskunft entfällt bzw. diese bei Kapitalgesellschaften fast immer entfällt, wenn keine natürliche Person bürgen muss, ist auch die Bankauskunft, wenn eine Leasinggesellschaft auf deren Einholung besteht, wichtiger als die Schufa-Auskunft. Zudem hat eine gute Bankauskunft i.d.R. ein höheres Gewicht als ggf. schwache betriebswirtschaftliche Zahlen und kann diese daher ausgleichen.

Wir haben sogar eine Leasinggesellschaft in unserem Portfolio, die ausschließlich im KFZ-Bereich auch schwache Bonitäten und sogar Kunden mit nicht allzu gravierenden negativen Bonitätsmerkmalen hinsichtlich Creditreform- und Schufa-Auskunft zu einigermaßen marktüblichen Konditionen finanziert, wenn zumindest die Bankauskunft nicht negativ ausfällt. Achten Sie also darauf, dass Lastschriften auf Ihrem Firmenkonto nicht mangels Deckung zurückbelastet werden, denn erscheint dieses in Ihrer Bankauskunft, wird Ihre Leasinganfrage mit ziemlicher Sicherheit abgelehnt werden!

Rang 3: Schufa-Auskunft

Ja, diese rangiert tatsächlich erst an dritter Stelle, da sie ja beim gewerblichen Leasing nicht immer eingeholt wird, bei Kapitalgesellschaften ohne erforderliche Bürgschaft einer natürlichen Person, wie z.B. Geschäftsführer, i.d.R. fast immer entfällt und – siehe Rang 2 – bei nicht allzu gravierenden negativen Merkmalen sogar durch eine gute Bankauskunft ausgeglichen werden kann.

Wenn jedoch eine Leasinggesellschaft oder deren refinanzierende Bank auf die Einholung einer Schufa-Auskunft besteht, führen negative Merkmale in dieser, auch wenn sie mit „erledigt“ versehen sind, genauso wie eine negative Creditreform- und Bankauskunft in den meisten anderen Fällen – außer bei der in dem vorherigen Absatz erwähnten Leasinggesellschaft beim KFZ Leasing — zur Ablehnung, hat in solchen Fällen also eine ebenso große Gewichtung.

Rang 4: Betriebswirtschaftliche Zahlen

Gründe:
Da bei guten Creditreform-, Schufa- und Bankauskünften häufiger bei nicht allzu hohen Leasingsummen –  zum Teil sogar bis zu 120.000,– € — auf die Einsicht in betriebswirtschaftliche Zahlen verzichtet wird, kommen diese erst auf Rang 4.

Bei Unternehmern und Unternehmen, die ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger hinterlegen oder veröffentlichen müssen, sind diese veröffentlichten bzw. hinterlegten Zahlen eh Bestandteil der Wirtschaftsauskünfte von Creditreform und anderen Auskunfteien und schlagen sich in deren Bewertungen nieder, so dass diese dann natürlich schon sehr relevant sind aber dadurch wieder zur Rubrik Creditreform-Auskunft, also Rang 1 gehören.

Gemeint sind also bei der Rangeinstufung BWA und Jahresabschlüsse, die nicht Bestandteil der Crefo-Auskunft sind.  Da, wie unter Rang 2 erwähnt, eine gute Bankauskunft mehr Gewichtung hat als die betriebswirtschaftlichen Zahlen, verzichten einige Leasinggesellschaften und deren refinanzierende Banken bei einer guten Bankauskunft sogar auf die Vorlage von BWA und Jahresabschluss bzw. stellen Antragsteller vor die Wahl, ob sie Zahlen vorlegen möchten oder eine Bankauskunft eingeholt werden soll. Diese Vorgehensweise hängt natürlich auch von der Höhe der beantragten Leasingsumme ab.

Rang 5: Unternehmensalter

Dieser vorletzte Rang mag etwas verwunderlich sein, zumal ich einleitend geschrieben habe, dass ein Unternehmer mit guter Schufa-Auskunft, der sich gerade erst selbständig gemacht hat, eine sog. „Null-Bonität“ und somit kaum eine Chance auf den Abschluss eines Leasingvertrages hat. Und so ganz schlüssig ist diese Einstufung zugegebenermaßen auch nicht, weshalb ich mich selbst etwas schwer damit tat, ich kann es aber begründen:

Zum einen gibt es einige wenige Leasinggesellschaften, die im sog. Small-Ticket-Bereich, also bei Leasingsummen bis 10.000,– €, manchmal auch etwas darüber, Existenzgründern bei entsprechend hoher Anzahlung oder Kaution (ca. 30 % der Leasingsumme, bei KFZ zum Teil auch weniger), eine saubere Schufa-Auskunft vorausgesetzt, einen Leasingvertrag gewähren. Außerdem erhalten Unternehmen bei exzellent positiver Entwicklung zum Teil schon nach einem Jahr – ich erwähnte es – einen brauchbaren Bonitätsindex bei der Creditreform, haben folglich auch gute betriebswirtschaftliche Zahlen und haben somit bei Leasinggesellschaften, die nicht die strikte Regelung haben, dass ein Unternehmen, mit dem sie einen Leasingvertrag abschließen, mindestens 2 oder 3 Jahre existieren muss, recht gute Chancen, einen Leasingvertrag zu erhalten.

Zum anderen nützt ein hohes Unternehmensalter gar nichts, wenn aufgrund entsprechender Vorkommnisse der Bonitätsindex bei der Crefo schlecht ist, Verluste gemacht werden, es mangels Deckung Rücklastschriften bei der Bank gibt und vielleicht sogar noch die Schufa des Unternehmers oder Geschäftsführers negativ ist, weswegen eben alle zuvor genannten Punkte im Endeffekt doch wichtiger sind, als das reine Unternehmensalter, selbst wenn dieses bereits über 100 Jahre alt sein sollte.

Rang 6: Andere Wirtschaftsauskunfteien als Creditreform (z.B. Bürgel, Creditsafe, Scoredex etc.)

Dass diese für fast alle Leasinggesellschaften irrelevant sind, habe ich ja bereits erläutert.

 

Da es aber zumindest beim KFZ-Leasing oder auch beim Sale and Lease Back von Produktionsmaschinen Leasinggesellschaften gibt, die kaum Wert auf die Bonität legen, sondern die Sicherheit in erster Linie auf das Objekt abstellen, haben wir sogar bei extrem negativen Bonitätsmerkmalen die Möglichkeit, Leasingfinanzierungen zu vermitteln.

Nehmen Sie also auf jeden Fall gern Kontakt mit uns auf, wir werden immer versuchen, für Sie eine Lösung zu finden, um Ihr Investitionsvorhaben zu realisieren oder Ihnen Liquidität durch Sale and Lease Back zu verschaffen.

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