Leasing Erdraketen (Erdbohrer)

Kundenkontakt aufgrund Anschlussfinanzierung für einen Transporter

Ende März dieses Jahres hat sich ein KFZ-Vertragshändler, mit dem wir im Großkundenbereich kooperieren und für dessen Kunden wir Leasing- und Mietkaufverträge vermitteln, wenn sowohl die Herstellerbank als auch die übrigen Banken, mit denen der Händler zusammenarbeitet, eine Finanzierung ablehnen, an uns gewandt, weil die Santander Bank für einen Kunden keine Anschlussfinanzierung für ein bei der Herstellerbank finanzierten Transporter machen wollte.

Bei besagtem Kunden handelt es sich um einen Erdbauunternehmer, der einen bereits erledigten negativen Eintrag in der Schufa stehen hat. Dieser Eintrag war für die Santander Bank trotz des geringen Ablösebetrages von knapp über 7.000 € netto der Ablehnungsgrund.

Unsere Lösung für den Kunden

Da sich bei einer Finanzierung das Objekt wirtschaftlich im Eigentum des Darlehensnehmers befindet, ist eine Finanzierungsablösung mittels eines Leasingvertrages technisch gesehen ein Sale and Lease Back (abgekürzt SLB), da der Finanzierungsnehmer und nicht die bis dato finanzierende Bank das Objekt an eine Leasinggesellschaft verkauft. Somit kam neben dem negativen Schufa-Eintrag des Kunden noch die Problematik hinzu, dass die Refinanzierungs-banken der Leasinggesellschaften in vielen Fällen ein Sale and Lease Back für Objekte, die sich bereits länger im Eigentum von Kunden befinden, ablehnen.

Glücklicherweise betreibt der Erdbauunternehmer neben seiner Einzelunternehmung, welches den Transporter angeschafft und finanziert hatte, noch eine GmbH, die erst vor kurzem durch Umwandlung aus einer Unternehmergesellschaft – UG – hervorgegangen ist.

Als wir unter der Voraussetzung, dass der Leasingnehmer für den Transporter die GmbH des Erdbauunternehmers wird, so dass Lieferant des Transporters und Leasingnehmer nicht identisch sind und somit kein SLB vorliegt, eine Leasinggesellschaft gefunden haben, die trotz der noch schwachen Bonität der GmbH hinsichtlich der Creditreform-Auskunft und trotz des zwar erledigten, aber immer noch in der Schufa vermerkten Negativeintrages des Geschäftsführers, bereit war, mit dem Kunden über die volle Ablösesumme einen Leasingvertrag zu marktüblichen Konditionen abzuschließen, kam der Kunde mit einem weiteren Anliegen auf uns zu.

Leasinganfrage für 4 Erdraketen

Unser neuer Kunde ist Vertragspartner mehrerer Stadtwerke, die in der gesamten Region des Kunden sukzessive Glasfasernetze in den Kommunen ausbauen. Für diese Stadtwerke verlegt unser Kunde sowohl die Kabel an den Straßen als auch zu den Haushalten.

Die hierfür verwendeten Erdbohrer nennen sich Erdraketen, die Funktionsweise wird hier recht anschaulich gezeigt:

https://www.youtube.com/watch?v=MENQKCNPUDY

Von diesen Erdraketen wollte unser neuer Kunde 4 Stück anschaffen und fragte uns, ob wir ihm auch hierfür ein Leasing vermitteln könnten. Die Gesamtinvestitionssumme für alle 4 Erdraketen betrug knapp über 8.000 € netto.

Also fragten wir die Leasinggesellschaft, die bereit war, für den Transporter des Kunden eine Anschlussleasingfinanzierung zu machen, ob diese mit der GmbH ebenfalls einen Leasingvertrag über die 4 Erdraketen abschließen würde. Auch diese Anfrage wurde von der Leasinggesellschaft genehmigt, aufgrund der Bonitätsprobleme des Kunden mit 15 % Anzahlung, da das Verwertungsrisiko im Falle der Nichterfüllung des Leasingvertrages seitens des Leasingnehmers bei solchen Erdraketen naturgemäß höher ist als bei einem Transporter bzw. einem KFZ allgemein, bei dem es zudem einen KFZ-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) gibt, der bei der Leasinggesellschaft verbleibt und somit für den Leasinggeber eine weitere Sicherheit bietet.

Leasing eines Kompressors

Da wir unserem neuen Kunden sogar für die Anschaffung der 4 Erdraketen eine Leasinglösung vermitteln konnten und sein Kompressor kurz davor gewesen ist, kaputt zu gehen, bat er uns, ihm für einen neuen Kompressor – Investitionssumme auch hier etwas über 7.000 € – ebenfalls einen Leasingvertrag zu vermitteln. Auch für diesen erhielten wir von derselben Leasing-gesellschaft eine Genehmigung mit 15 % einmaliger Leasingsonderzahlung, so dass der Kompressor als fünftes Objekt mit in den Leasingvertrag für die 4 Erdraketen integriert wurde.

Inzwischen hat unser Kunde also über seine GmbH sowohl ein Anschlussleasing für seinen ursprünglich über die Herstellerbank finanzierten Transporter laufen  – und kann diesen ohne großartige Belastung  seiner Liquidität weiter nutzen – als auch die 4 Erdraketen und den neuen Kompressor dank des durch uns vermittelten Leasingvertrages im Einsatz.

Copyright © Dirk Albrecht 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

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