Geld sofort durch Factoring

In diesem Beitrag möchte ich einmal erläutern, wie Factoring genau funktioniert und wie und warum Sie bei Beauftragung eines Factoringunternehmens sofort Geld erhalten.

Was bedeutet Factoring?

Factoring ist Englisch, leitet sich jedoch vom lateinischen Wort für Rechnung, nämlich factura ab. Factoring bezeichnet die Abtretung und sofortige Kreditierung von Forderungen.

Arbeitet Ihr Unternehmen also mit einem Factoringunternehmen zusammen, treten Sie i.d.R alle Ihre Forderungen gegen Ihre i.d.R. gewerblichen Kunden (= Debitoren) an das Factoringunternehmen ab und dieses zahlt Ihnen im Gegenzug dazu sofort einen Großteil (meistens 80 bis 90%) der jeweiligen Rechnungssumme aus, so dass Sie mit dem Geldeingang nicht bis zum Ablauf der mit Ihren Kunden vereinbarten Zahlungsziele – bzw. im schlimmsten Fall sogar darüber hinaus – warten müssen.

Ihre Kunden zahlen Ihre Rechnungen daher nicht mehr direkt an Sie, sondern überweisen an die Factoringgesellschaft. Nach Zahlung der Kunden an Ihren Factoringpartner erhalten Sie jeweils den bis dahin noch nicht an Sie ausgekehrten Restbetrag aus der jeweiligen Rechnung.

Factoringfähige Forderungen

Forderungen können von Factoringunternehmen nur aufgekauft werden, wenn die in Rechnung gestellte Leistung vollständig und einwandfrei erbracht und die Bezahlung der Rechnung daher nicht an weitere Bedingungen geknüpft ist. D.h. im Klartext, Projektgeschäfte, bei denen Teil- oder Abschlagszahlungen vorgesehen sind, ohne dass die entsprechende Leistung bereits vollständig erbracht wurde, sind i.d.R. nicht factoringfähig. Selbiges gilt für Lieferungen mit Rückgaberecht sowie Vorauszahlungen.

Factoring findet also in erster Linie für Handelsgeschäfte und Dienstleistungen Anwendung. Ein bekanntes Beispiel für Factoring im privaten Bereich sind ärztliche Verrechnungsstellen, die Factoring für Ärzte zwecks Abrechnung mit privat versicherten Patienten durchführen.

VOB Factoring für Bauhandwerk

Trotz der zuvor genannten Kriterien für factoringfähige Forderungen gibt es auch Gesellschaften, welche Facoring für Unternehmen aus der Baubranche anbieten, deren Rechnungslegungen und Zahlungsfälligkeiten den Bedingungen der VOB – Verdingungsordnung für Bauleistungen – unterliegen. In diesen Fällen liegt die sofortige Auszahlungssumme i.d.R bei 80% der jeweiligen Rechnungssumme.

Prüfkriterien

Die Kriterien, nach denen Factoringgesellschaften entscheiden, ob Sie mit einem Unternehmen eine Factoringvereinbarung eingehen, sind im Wesentlichen folgende:

  1. Branche und Art der Forderungen (wie zuvor erläutert)
  2. Jährliches Umsatz- bzw. jährliches Forderungsvolumen
  3. Bonität des Unternehmens, für das Factoring durchgeführt werden soll
  4. Bonität der Kunden bzw. Debitoren des Factoringkunden

I.d.R legen Factoringunternehmen einen jährlichen Mindestumsatz fest, ab dem sie überhaupt tätig werden. Dieser Mindestumsatz liegt meistens im sechsstelligen Eurobereich.

Auch ist für einen Großteil der Factoringgesellschaften die Bonität des Vertragspartners sehr wichtig, obwohl dieses Kriterium meiner Ansicht nach nicht das entscheidende sein sollte.

Da in Deutschland überwiegend echtes Factoring betrieben wird, bei dem gleichzeitig das Kreditausfallrisiko mitversichert ist, spielt die Bonität der Debitoren naturgemäß eine große Rolle. Im Umkehrschluss heißt dieses, dass ggf. nicht für alle Debitoren eines Unternehmens Factoring betrieben werden kann, zumal auch ohne Kreditausfallversicherung das Factoringunternehmen über die jeweilige, sofort an den Factoringvertragspartner ausgezahlte Rechnungssumme ins Risiko geht.

Beispielsweise wird in Großbritannien dagegen in erster Linie unechtes Factoring betrieben, bei dem das Kreditausfallrisiko nicht abgesichert ist, weswegen die Bonitätsprüfung der Debitoren dort nicht ganz so streng ausgelegt wird.

Abwicklung – Geldauszahlung innerhalb von 24 Stunden

Wird nach eingehender Prüfung anhand der zuvor beschriebenen Kriterien eine Factoringvereinbarung geschlossen, wird mit dem Factoringunternehmen eine Globalzession (globale Abtretung) über alle Forderungen an die Debitoren, die vom Factoringunternehmen aufgrund derer Bonität als factoringfähig eingestuft werden, vereinbart.

Diese Abtretung wird den Debitoren mitgeteilt. Gleichzeitig werden die Debitoren darauf hingewiesen, dass die Rechnungsbegleichung zukünftig durch Überweisung an das Factoringunternehmen erfolgen muss. Einige Factoringgesellschaften bestehen diesbezüglich auf eine explizite schriftliche Einverständniserklärung der Debitoren.

Nehmen Sie die Dienstleistung eines Factoringunternehmens in Anspruch, stellen Sie wie gewohnt nach Lieferung Ihrer Waren oder Erbringung Ihrer Dienstleistungen Ihre Rechnungen. Diese Rechnungen werden online im Portal des Factoringunternehmens hochgeladen – häufig zusammen mit dem vom Kunden (Debitoren) unterschriebenen Lieferschein oder ähnlichen Dokumenten – und Sie erhalten i.d.R. innerhalb von 24 Stunden 80 bis 90% der Rechnungssumme abzüglich der mit der Factoringgesellschaft vereinbarten Factoringgebühr (i.d.R. zwischen 0,45 % und 2,5% der Rechnungssummen, abhängig von Ihrem Jahresumsatz) auf Ihr Konto überwiesen. Hierbei gilt, dass die Gebühr niedriger ausfällt, je höher der Jahresumsatz ist.

Sobald der Debitor selbst den Rechnungsbetrag an das Factoringunternehmen überwiesen hat, erhalten Sie die restlichen 10 bis 20% der Rechnungssumme. Auf die tatsächlich bevorschussten Beträge, die vom Zeitraum her wiederum vom Zahlungseingang der Rechnungsbeträge bei der Factoringgesellschaft abhängen, berechnet die Factoringgesellschaft noch einen Zinssatz, der i.d.R. deutlich unter dem Zinssatz eines in Anspruch genommenen Kontokorrentkreditrahmens liegt. Bei dem derzeitigen Zinsniveau (Stand 2017) beträgt der Factoringzinssatz ca. 5,5% p.a.

Full-Service-Factoring und Inhouse-Factoring

Beim Full-Service-Factoring übernimmt das Factoringunternehmen das gesamte Debitorenmanagement, wie z.B. auch das Mahnwesen. Beim Inhouse-Factoring verbleibt das Debitorenmanagement treuhänderisch beim Factoringkunden. Inhouse-Factoring wird i.d.R. gewählt, wenn der Factoringkunde sehr viele Rechnungen über kleinere Beträge stellt und eine Vielzahl von Debitoren hat.

Vorteile des Factorings

Neben der Tatsache, dass bei Beauftragung einer Factoringgesellschaft innerhalb von meistens 24 Stunden nach Rechnungsstellung 80 bis 90% Ihrer Rechnungsbeträge auf Ihrem Konto eingehen, wodurch sich Ihre Liquiditätssituation deutlich verbessert, bietet Factoring noch weitere Vorteile.

So können Sie z.B. Ihren Kunden längere Zahlungsfristen gewähren als bisher, ohne Ihre eigene Liquiditätssituation dadurch zu verschlechtern. Dadurch können Sie Ihre Kunden besser an sich binden bzw. mithilfe dieser Modalitäten auch neue Kunden gewinnen.

Außerdem müssen Sie Ihren Kunden kein Skonto mehr gewähren, da Sie Ihre Kunden nicht mehr dazu bringen müssen, Ihre Rechnungen schnellstmöglich zu begleichen. Der Zinsvorteil, auf Skontogewährung zu verzichten und aufgrund von Factoring keinen oder nur einen geringeren Kontokorrentkredit in Anspruch nehmen zu müssen, gleicht die Gebühren und Zinsen, die Ihnen das beauftragte Factoringunternehmen berechnet, zumeist mehr als aus. Sie sparen durch Factoring also richtig Geld.

Außerdem kann Sie Ihre durch Factoring verbesserte Liquiditätssituation selbst in die Lage versetzen, die Rechnungen Ihrer Lieferanten und anderer Kreditoren so schnell zu begleichen, dass Sie selbst Skonto ziehen können. Eine schnelle Begleichung Ihrer Lieferantenrechnungen kann Ihnen wiederum behilflich sein, bessere Einkaufskonditionen auszuhandeln. Zudem sind Sie durch Factoring generell unabhängiger von Ihrer Hausbank.

Copyright © 2017 Dirk Albrecht

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